Urteil des LG Dresden vom 23.11.2007 zur Haftung der Werkstatt für durch verzögerte Reparatur verursachte Kosten für einen Mietwagen

Bekommt eine Kfz-Werkstatt vom Geschädigten eines Verkehrsunfalls den Auftrag zur Reparatur seines Kfz ohne Einschränkung erteilt und erledigt diese die Reparatur allerdings erst nach Empfang der Erklärung des Haftpflichtversicherers zur Übernahme der Kosten, so haftet sie für die dem Geschädigten durch das Abwarten der Reparatur entstandenen weiteren Kosten für einen Mietwagen. Aus den Gründen: …Der … Urteil des LG Dresden vom 23.11.2007 zur Haftung der Werkstatt für durch verzögerte Reparatur verursachte Kosten für einen Mietwagen weiterlesen